Coronaschutzverordnung vom 13.01.2022
Hier findet ihr den neuen Sachstand…
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Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
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Orientierungshilfe für den Vereinssport in NRW auf Grundlage der Coronaschutzverordnung NRW und des Infektionsschutzgesetzes
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Liebe Vereinsmitglieder*innen,
aufgrund der aktuellen Pandemielage gelten zusammengefasst auf unserer Tennisanlage folgende Regelungen
1. Auf der gesamten Anlage gelten die allgemeinen Verhaltensmaßnahmen zur Hygiene und Pandemiebekämpfung
2. Das Clubhaus bleibt geschlossen und damit auch die Umkleide- und Duschräume
3. Nur das Einzelspiel ist erlaubt
4. Das Eintragen in die Anwesenheitsliste (Schaukasten) ist unbedingt erforderlich für die Kontaktnachverfolgung